Hausordnung der Deutschen Bahn
Herzlich willkommen in unserem Bahnhof!
Wir möchten, dass Sie sich als unser Gast wohl fühlen. Deswegen sind in unseren Bahnhöfen und auf unseren Vorplätzen folgende Regeln zu beachten: Bitte verhalten Sie sich auf dem gesamten Bahnhofsgelände so, dass Sie niemanden gefährden, behindern oder stören.
Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist unbedingte Folge zu leisten. Festgestellte Verstöße gegen die Hausordnung führen zu Haus verweis, Haus verbot, Strafverfolgung und/oder Schadensersatzforderungen.
Für absichtlich herbeigeführte Verschmutzungen und Beschädigungen stellen wir ein Bearbeitungsentgelt (mindestens 60,- EUR) in Rechnung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine gute Reise!
Folgendes ist untersagt:
- 1.1 Überschreiten der Gleise (Ausnahmen sind örtlich geregelt)
- 1.2 Aggressives Verhalten oder körperliche Gewalt gegen Personen
- 1.3 Gepäck unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Im Fall einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungsmaßnahmen und eventuelle Folgeschäden in Rechnung zu stellen.
- 1.4 Beschriften, Besprühen, Verschmutzen, Beschädigen, Bekleben oder Missbrauchen von allen Bahnhofseinrichtungen. Sachbeschädigungen werden zur Anzeige gebracht.
- 1.5 Versperren von Flucht- und Rettungswegen
- 1.6 Fahren, Rollen mit Kraftfahrzeugen, Kleinstfahrzeugen, Zweirädern (motorisiert u. unmotorisiert), Kickboards, Skateboards, Inlineskates sowie weiteren ein- oder auch zweispurigen Fahrzeugen. Nur das Schieben oder Tragen ist erlaubt. Ausnahme: Schwerbehinderte Reisende mit Merkzeichen „G“ dürfen orthopädische Hilfsmittel nutzen.
- 1.7 Abstellen von Kraftfahrzeugen, Kleinstfahrzeugen, Zweirädern (motorisiert u. unmotorisiert) und allen anderen rollenden Fahrzeugen an Zugängen, auf Bahnsteigen und außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen. Im Fall einer Zuwiderhandlung behalten wir uns die sofortige Entfernung vor. Entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt.
- 1.8 Die Benutzung von Fahrtreppen mit Fahrzeugen, Zweirädern, Kleinstfahrzeugen, schwerem/sperrigem Gepäck oder Kinderwagen
- 1.9 Das Fliegen von Drohnen in- und außerhalb des Bahnhofs (innerhalb des gesetzlich definierten Sperrbereiches)
- 1.10 Rauchen, einschl. E-Zigaretten und Verdampfern, außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche. Zigarettenreste müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden.
- 1.11 Übermäßiger Alkoholkonsum auf dem gesamten Bahnhofsgelände
- 1.12 Handel mit und Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln
- 1.13 Betteln und Belästigen von Personen oder Durchsuchen von Abfallbehältern
- 1.14 Hunde ohne Leine und ohne geeigneten Maulkorb zu führen. Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen durch Hunde werden in Rechnung gestellt.
- 1.15 Missbrauch von Notruf- und Sicherheitseinrichtungen
- 1.16 Sitzen und liegen auf dem Boden, auf Treppen und in Zugängen
- 1.17 Wegwerfen von Abfällen, Essens- und Zigarettenresten sowie Kaugummis außerhalb der vorgesehenen Behälter sowie in den Gleisbereich
- 1.18 Feuer, Abbrennen, sowie Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen. Im Fall einer Zuwiderhandlung werden Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen (z. B. Einsatz der Feuerwehr) und eventuelle Folgeschäden in Rechnung gestellt.
- 1.19 Mitführen von aufsteigenden Luftballons aller Art
- 1.20 Füttern von Vögeln, Nagetieren und anderen Wildtieren
- 1.21 Einsatz von Stativen, Beleuchtungstechniken und anderen beweglichen Aufbauten
- 1.22 Lärmbelästigung und lautes Abspielen von Musikgeräten
Folgendes ist auf dem Bahnhofsgelände nur nach vorheriger Einwilligung durch das Bahnhofsmanagement erlaubt:
- 2.1 Durchführen von allen Werbemaßnahmen, Verteilen von Werbematerial, Verkauf und Anbieten von Waren und Dienstleistungen
- 2.2 Öffentliche Versammlungen und Aufzüge auf Bahnsteigen und Zugängen zu den Bahnsteigen (Über- und Unterführungen, Treppen, Fahrtreppen, Fahrstühle). Diese müssen bei der zuständigen Behörde gemäß Versammlungsgesetz angemeldet werden und sind darüber hinaus nur nach vorheriger Einwilligung durch das Bahnhofsmanagement gestattet.
- 2.3 Sammel- und Unterschriftenaktionen
- 2.4 Anbringen von Plakaten und Aushängen
- 2.5 Live-Musik, Auftritte und Veranstaltungen
- 2.6 Alle gewerblichen Fotos, Film- und Fernsehaufnahmen
Folgendes ist auf dem Bahnhofsgelände nur nach vorheriger Anzeige an das Bahnhofsmanagement erlaubt:
- 3.1 Öffentliche Versammlungen und Aufzüge, die nicht auf Bahnsteigen und Zugängen zu den Bahnsteigen stattfinden (Über- und Unterführungen, Treppen, Fahrtreppen, Fahrstühle), sondern im übrigen Bereich des Bahnhofs. Diese müssen bei der zuständigen Behörde gemäß Versammlungsgesetz angemeldet werden und sind dem Bahnhofsmanagement vorher anzuzeigen.
Beachten Sie:
- 4.1 Halten Sie am Bahnsteig ausreichend Abstand zum Gleis. Achten Sie auf Markierungen auf den Bahnsteigen sowie auf Warnschilder.
- 4.2 Treten Sie erst nach Halt eines Zuges an die Bahnsteigkante heran.
- 4.3 Sichern Sie auf dem Bahnsteig mitgeführtes Gepäck und Kinderwagen sowie alle anderen Gegenstände gegen Wegrollen.
- 4.4 Drängeln Sie nicht beim Einsteigen und nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste.
- 4.5 Gehen Sie auf Treppen immer weit rechts; auf Fahrtreppen rechts stehen